|
|
| Kampfrichterordnung |
1.Allgemeines
Diese KR-Ordnung gilt für alle Wettkampfveranstaltungen,
die auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern
stattfinden und durch die KUMV organisiert
sind.
2.Wettkampf Regelungen
2.1 KR-Pfandgebühr
Jeder teilnehmende Verein muß
bei Veranstaltungen einen Kampfrichter
stellen. Mit der Meldung zur Veranstaltung
sind immer 25,00 € als KR-Pfandgebühr zu zahlen.
Bei Erscheinen des KR erhält der jeweilige Vereinsvertreter
das Geld bis 15 min vor der Veranstaltungsbeginn
zurück. Ohne diese Pfandgebühr gilt eine Meldung
als nicht gegeben. Bei Verspätung oder Nichterscheinen
besteht kein Erstattungsanspruch.
2.2 Unterbewertung und Symbole
bei der Listenführung werden nach den gültigen
Wettkampf-Regeln des DKV angewendet.
2.3 Wettkampforganisation
Für jeden Wettkampf werden durch den LKR-Referenten
ein verantwortlicher KR des Turniers (KR-Chef) und
das Oberste Kampfgericht (OKG) ernannt.
Der KR-Chef leitet die KR, entscheidet über ihren
Einsatz im Wettkampf und sichert zusammen mit dem
Wettkampfleiter den reibungslosen Ablauf des gesamten
Wettbewerbs.
Das OKG soll bei offiziellen Protesten eine Entscheidung
ermitteln und verkünden.
Für jeden Wettkampf werden durch den Ausrichter
ein Wettkampfleiter (Zentraltisch) und die ihm unterstellten
Tischbesatzungen (Listenführer, Zeitnehmer, Ansager)
ernannt.
Die Tischbesatzungen sowie der ganze Wettkampfablauf
werden durch die Zentraltischbesatzung während des
Wettkampfes geleitet und koordiniert.
Der Ausrichter sorgt dafür, daß alle Listenführer
eine entsprechend ausreichende Ausbildung und Belehrung
zur Ausfüllung von Wettkampflisten für den festgelegten
Wettkampfmodus so früh wie nötig vor dem Wettkampf
erhalten.
Nach Möglichkeit sollte kein Teilnehmer nach dem
ersten Kampf ausscheiden, d.h. Doppel-KO-System
oder Poolsystem sind anzuwenden.
2.4 Kampfzeit
Die vom DKV vorgegebenen Kampfzeiten sind
einzuhalten, nur bei organisatorischer Notwendigkeit
können sie flexibel gehandhabt werden.
2.5 Schutzbestimmungen
(s. DKV-Ordnung)
Um die Wettkämpfer vor der Schädigung ihrer Gesundheit
zu schützen und gleichzeitig einen Überblick über
die gröbsten Regelverstöße zu erhalten, werden bei
jedem Wettkampf sogenannte SCHWARZE LISTEN geführt.
Auf solchen Listen werden alle disqualifizierten
Kämpfer, das Opfer und der HKR, der den gegebenen
Kampf geführt hat, eingetragen.
Die SCHWARZE LISTE liegt zentral beim verantwortlichen
KR-Chef vor. Die Eintragung soll eigenhändig durch
den KR, der den jeweiligen Kampf geführt hat, vorgenomen
werden.
3. Ausbildung zum Landeskampfrichter
3.1 Voraussetzungen
(ab 01.01.2000 gelten die DKV-Bestimmungen, s. DKV-KR-Ordnung
§9.)
mindestens 3.Kyu
Teilnahme als Kämpfer an mindestens zwei
LM oder DM
Besuch der zur Erlangung notwendigen KR-Lehrgänge
Aktiver Einsatz als KR-Anwärter unter der
Aufsicht des LKR
Bestandene KR-Prüfung.
3.2 Inhalt
3.2.1 Theorie
Kumite
Kata
Gestik/Kommandos
3.2.2 Praktische Übungen
Kumite
Kata
Listenführung
Nach einer schriftlichen Prüfung werden die zukünftigen
KR als Anwärter eingesetzt, und nach mindestens
2 Einsätzen und einer praktischen Prüfung erhalten
sie von den LKR-Referenten die KR-Lizenz B. KR mit
B-Lizenz werden im Rahmen der Ausbildung auch als
HKR eingesetzt.
4. Landeskampfrichterlizenzen
B-Lizenz
(nur als Seitenkampfrichter -Fukushin und Obman
-Kansa) Vergeben nach erfolgreicher Prüfung zum
KR und positivem Abschluß als KR-Anwärter
A-Lizenz
(auch als Hauptkampfrichter -Shushin) Vergeben nach
einem Jahr als KR mit B-Lizenz, Besuch eines KR-Lehrganges
und erfolgreicher Prüfung.
Zum Lizenzerhalt sind der Besuch eines KR-Fortbildungslehrganges
und mindestens zwei KR-Einsätze pro Jahr notwendig.
Eine KR-Lizenz ist zwei Jahre gültig.
5. Kampfrichterbekleidung
Alle KR sind verpflichtet, offizielle Kleidung
bei allen Kämpfen und Disziplinen zu tragen. Die
offizielle Kleidung besteht aus:
einreihigem, marineblauem Blazer
weißem Hemd
offizieller DKV-KR-Krawatte
glatter hellgrauer Hose, ohne Aufschlag
ungemusterten, dunkelblauen oder schwarzen
Socken
schwarzen, leichten Mattenschuhen
einer Trillerpfeife
6. Kostenerstattung und Vergütung der
Kampfrichter
6.1 Fahrt- und Unterkunftkosten
werden erstattet nach der gültigen Finanzordnung
der KUMV e.V.
6.2 Vergütung der KR
Für ihren Einsatz an den Veranstaltungen
als KR wird nach folgenden Kriterien durch den Veranstalter
ausgezahlt:
| KR-Anwärter |
unbezahlt |
| KR mit B-Lizenz |
50,00 € pro Wettkampftag |
| KR mit A-Lizenz |
70,00 € pro Wettkampftag |
| KR mit BKR-Lizenz |
100,00 € pro Wettkampftag. |
DKV-Kampfrichterordnung

DKV-Wettkampfregeln
|
|
|