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Kampfrichterordnung
1.Allgemeines
Diese KR-Ordnung gilt für alle Wettkampfveranstaltungen, die auf dem  Gebiet  des Landes Mecklenburg-Vorpommern stattfinden und  durch  die KUMV organisiert sind.

2.Wettkampf Regelungen

2.1 KR-Pfandgebühr

Jeder  teilnehmende  Verein muß   bei  Veranstaltungen  einen Kampfrichter stellen.  Mit der Meldung zur Veranstaltung sind immer 25,00 € als KR-Pfandgebühr zu zahlen.  Bei Erscheinen des KR erhält der jeweilige Vereinsvertreter das Geld bis 15 min vor der Veranstaltungsbeginn zurück. Ohne diese Pfandgebühr gilt eine Meldung als nicht gegeben. Bei Verspätung oder Nichterscheinen besteht kein Erstattungsanspruch.

2.2 Unterbewertung und Symbole
bei der Listenführung werden nach den gültigen Wettkampf-Regeln des DKV angewendet.

2.3 Wettkampforganisation
Für jeden Wettkampf werden durch den LKR-Referenten ein verantwortlicher KR des Turniers (KR-Chef) und das Oberste Kampfgericht (OKG) ernannt.
Der KR-Chef leitet die KR, entscheidet über ihren Einsatz im Wettkampf und sichert zusammen mit dem Wettkampfleiter den reibungslosen Ablauf des gesamten Wettbewerbs.
Das OKG soll bei offiziellen Protesten eine Entscheidung ermitteln und verkünden.
Für jeden Wettkampf werden durch den Ausrichter ein Wettkampfleiter (Zentraltisch) und die ihm unterstellten Tischbesatzungen (Listenführer, Zeitnehmer, Ansager) ernannt.
Die Tischbesatzungen sowie der ganze Wettkampfablauf werden durch die Zentraltischbesatzung während des Wettkampfes geleitet und koordiniert.
Der Ausrichter sorgt dafür, daß alle Listenführer eine entsprechend ausreichende Ausbildung und Belehrung zur Ausfüllung von Wettkampflisten für den festgelegten Wettkampfmodus so früh wie nötig vor dem Wettkampf erhalten.
Nach Möglichkeit sollte kein Teilnehmer nach dem ersten Kampf ausscheiden, d.h. Doppel-KO-System oder Poolsystem sind anzuwenden.

2.4 Kampfzeit
Die vom DKV vorgegebenen Kampfzeiten sind einzuhalten, nur bei organisatorischer Notwendigkeit können sie flexibel gehandhabt werden.

2.5 Schutzbestimmungen
(s. DKV-Ordnung)
Um die Wettkämpfer vor der Schädigung ihrer Gesundheit zu schützen und gleichzeitig einen Überblick über die gröbsten Regelverstöße zu erhalten, werden bei jedem Wettkampf sogenannte SCHWARZE LISTEN geführt. Auf solchen Listen werden alle disqualifizierten Kämpfer, das Opfer und der HKR, der den gegebenen Kampf geführt hat, eingetragen.
Die SCHWARZE LISTE liegt zentral beim verantwortlichen KR-Chef vor. Die Eintragung soll eigenhändig durch den KR, der den jeweiligen Kampf geführt hat, vorgenomen werden.

3. Ausbildung zum Landeskampfrichter

3.1 Voraussetzungen

(ab 01.01.2000 gelten die DKV-Bestimmungen, s. DKV-KR-Ordnung §9.)
• mindestens 3.Kyu
• Teilnahme als Kämpfer an mindestens zwei LM oder DM
• Besuch der zur Erlangung notwendigen KR-Lehrgänge
• Aktiver Einsatz als KR-Anwärter unter der Aufsicht des LKR
• Bestandene KR-Prüfung.

3.2 Inhalt

3.2.1 Theorie
• Kumite
• Kata
• Gestik/Kommandos

3.2.2 Praktische Übungen
• Kumite
• Kata
• Listenführung

Nach einer schriftlichen Prüfung werden die zukünftigen KR als Anwärter eingesetzt, und nach mindestens 2 Einsätzen und einer praktischen Prüfung erhalten sie von den LKR-Referenten die KR-Lizenz B. KR mit B-Lizenz werden im Rahmen der Ausbildung auch als HKR eingesetzt.

4. Landeskampfrichterlizenzen

B-Lizenz

(nur als Seitenkampfrichter -Fukushin und Obman -Kansa) Vergeben nach erfolgreicher Prüfung zum KR und positivem Abschluß als KR-Anwärter
A-Lizenz
(auch als Hauptkampfrichter -Shushin) Vergeben nach einem Jahr als KR mit B-Lizenz, Besuch eines KR-Lehrganges und erfolgreicher Prüfung.
Zum Lizenzerhalt sind der Besuch eines KR-Fortbildungslehrganges und mindestens zwei KR-Einsätze pro Jahr notwendig. Eine KR-Lizenz ist zwei Jahre gültig.
 
5. Kampfrichterbekleidung
Alle KR sind verpflichtet, offizielle Kleidung bei allen Kämpfen und Disziplinen zu tragen. Die offizielle Kleidung besteht aus:
• einreihigem, marineblauem Blazer
• weißem Hemd
• offizieller DKV-KR-Krawatte
• glatter hellgrauer Hose, ohne Aufschlag
• ungemusterten, dunkelblauen oder schwarzen Socken
• schwarzen, leichten Mattenschuhen
• einer Trillerpfeife

6. Kostenerstattung und Vergütung der Kampfrichter

6.1 Fahrt- und Unterkunftkosten
werden erstattet nach der gültigen Finanzordnung der KUMV e.V.

6.2 Vergütung der KR
Für ihren Einsatz an den Veranstaltungen als KR wird nach folgenden Kriterien durch den Veranstalter ausgezahlt:
KR-Anwärter unbezahlt
KR mit B-Lizenz 50,00 € pro Wettkampftag
KR mit A-Lizenz 70,00 € pro Wettkampftag
KR mit BKR-Lizenz 100,00 € pro Wettkampftag.


DKV-Kampfrichterordnung

DKV-Wettkampfregeln